#Update : der Anmeldeschluss wurde bis zum 15.07. verlängert. Jetzt noch schnell anmelden.


Zum 160. Geburtstag der Immanuelkirche Pr. Ströhen plant die Kirchengemeinde einen großen Festumzug durch das Dorf. Hierzu gab es jetzt eine Informationsveranstaltung im Gemeindehaus. Frau Kirchner vom Straßenverkehrsamt des Kreises, verantwortlich für Brauchtumsveranstaltungen und Herr Schramm, vom Ordnungsamt der Stadt Rahden waren zu Gast um ausführlich zu berichten, was bei einem Festumzug zu berücksichtigen ist.

Dabei kam heraus, dass es diesbezüglich keine großartigen Auflagen gibt.

 

Alle Festumzugsteilnehmer sind über die Versicherung der Kirchengemeinde Pr. Ströhen für die Dauer des Umzuges abgesichert!

Für den Zeitraum des Umzuges werden die Preußisch Ströher Allee und die Alte Kirchstr. komplett gesperrt. Der Umzug wird durch die Freiwillige #Feuerwehr Pr. Ströhen mit Begleitfahrzeugen unterstützt.

 

Folgendes ist zu beachten, wenn ein Anhängergespann eingesetzt wird:

  • Der Fahrzeugführer muss mindestens 18 Jahre alt sein und den entsprechenden Führerschein besitzen.
  • Sollte das Fahrzeug zusammen mit einem Anhänger geführt werden, auf dem sich stehende Personen befinden, muss der Anhänger durch eine Brüstung von 1m Höhe gesichert werden.
  • Bei sitzenden Personen auf der Ladefläche ist zu gewährleisten, dass die Sitzgelegenheiten fest stehen und nicht hin und her rutschen können. Dieses könnte man z.B. durch Antirutschmatten verhindern. Zudem muss eine Brüstung von 80 cm Höhe vorhanden sein.
  • Ein Zugfahrzeug muss nicht zwangsläufig zugelassen sein, sollte jedoch den Anforderungen der StVO entsprechen (Bremsen, Lichtanlage, …). Die Anfahrt eines nicht zugelassenen Fahrzeugs zum Umzug darf natürlich nicht per Achse erfolgen.
  • Das Zugfahrzeug soll eine Haftpflichtversicherung haben
  • Wenn diese Regeln eingehalten werden, muss kein Sachverständigengutachten einholt werden.

 

Das Gutachten eines Sachverständigen ist erforderlich

  • wenn Fahrzeug oder Aufbau die zulässigen Abmessungen überschreiten (Breite 2,55 m, Höhe 4,00 m)
  • Bei Überschreitung der zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte
  • Änderung von Fahrzeugteilen wie Bremsen, Lichtanlagen, Zugeinrichtung, Lenkung

 

Wir vom „Festausschuss des Kirchenjubiläums“, hoffen dass wir mit dieser Informationsveranstaltung alle anfallenden Fragen und Bedenken der Interessierten klären konnten.

Getreu dem Motto „Wo ich lebe – ist was los!“ soll auch was los sein! Daher wünschen wir uns, dass sich viele Gruppen/Vereine/Ortsteile usw.  mit oder ohne Wagen, zu Fuß, mit oder ohne Musik finden,  um das Ganze zu einen lebendigen Festumzug werden zu lassen! Der Phantasie in der Gestaltung sind keine Grenzen gesetzt.

Mit euch und euren spannenden, bunten, fröhlichen und kreativen Ideen können wir alle zusammen diesen Tag zu einem unvergesslichen Jubiläum werden lassen.

 

Anmeldeformulare für den Umzug (erhältlich bei Sven Borcherding und im Gemeindebüro) sollten ausgefüllt bis zum 30.06.2017 wieder abgegeben werden.

Für weitere Fragen und Informationen steht Sven Borcherding – Tel. 05776/96 11 77 – zur Verfügung.

Weitere Infos zum Festumzug findet ihr auch hier!

 

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